Ihre Entlassung

Unser Ziel ist es, bereits während Ihres Klinikaufenthalts eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren, um das Behandlungsergebnis zu sichern und Ihre Genesung auch in der nachstationären Versorgung weiterhin in den Mittelpunkt zu stellen. Aus diesem Grund haben wir für Sie ein Entlassmanagement eingerichtet. 

Unter Entlassmanagement versteht sich der Übergang aus der Behandlung im Krankenhaus in die nachstationäre Versorgung, beispielsweise in eine Reha-/Pflegeeinrichtung oder in ambulante Betreuung bei Ihrer Haus-/ Facharztpraxis. Um diese Maßnahmen optimal für Sie einleiten zu können, findet frühzeitig eine Einschätzung zu Ihrem medizinischen und pflegerischen Versorgungsbedarf nach dem Krankenhausaufenthalt statt. Diese Einschätzung erfolgt durch das Pflegepersonal, das behandelnde ärztliche Personal, den Sozialdienst und den Entlassmanagementbeauftagten auf Station.

Durch diese individuelle Entlassplanung ermöglichen wir Ihnen eine gesicherte und reibungslose Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Gerne unterstützen wir Sie in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen, wenn dies medizinisch begründet ist.

Unsere Unterstützungsbereiche:

  • Vermittlung von ambulanten und stationären Pflegediensten
  • Beantragung des Pflegegrades
  • Beantragung einer Haushaltshilfe
  • Anschlussheilbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hilfsmittelversorgung (z.B.: Rehatechnik, Orthopädietechnik, Pflegehilfsmittel, Home Care Versorgung, Arzneimitteltherapie)
  • Betreuungsangelegenheiten
  • Sonstige Fragen (z.B.: Schwerbehindertenausweis, Krankengeld)
  • Verlegungen
Ihr Einverständnis ist notwendig

Wir benötigen Ihr Einverständnis, um Sie bei der nachstationären Versorgung zu unterstützen und bei Bedarf notwendige Schritte organisieren zu dürfen. Hierfür werden Sie bereits bei Ihrer stationären Aufnahme nach Ihrem Einverständnis gefragt. Damit Sie schon vor ihrer Aufnahme die Dokumente in Ruhe durchlesen können, stehen Ihnen diese unter den folgenden Links zum Herunterladen zur Verfügung. In den Einverständniserklärungen finden Sie zudem alle Informationen hinsichtlich der gesetzlichen Pflicht zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V zusammengefasst.

Dokumente in leichter Sprache:

Ihre Entlassung auf Station

Über die geplante Entlassung werden Sie frühzeitig von Ihrem Team auf Station informiert. Diese sind auch Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie Rückfragen zu Ihrer Entlassung haben. Sobald Sie das geplante Entlassdatum wissen, informieren Sie bitte auch Ihre Angehörigen/ Bezugspersonen, damit diese Sie gegebenenfalls am Tag Ihrer Entlassung abholen können. Ist es medizinisch erforderlich, eine Krankenfahrt/ -transport zu organisieren, können Sie oder Ihre Angehörigen dies mit dem Team der Station besprechen. 

Um die medizinische Folgebehandlung einzuleiten, bekommen Sie auf Station die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen für ihren Haus-/Facharzt*in oder ihre weiterbehandelnde Einrichtung mit. 

Folgende Dokumente erhalten Sie bei der Entlassung auf Station:

  • Einen Medikationsplan über Ihre aktuelle Medikation inkl. Anwendungshinweis
  • Alle kurzfristigen Informationen in Form eines vorläufigen Entlassbriefs und Überleitungsformulare für Ihre weiterbehandelnden Nachversorger
  • Bei Bedarf Verordnungen (Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, etc.) zur Überbrückung bis zu Ihrem nächsten Hausarzt-/ Facharztbesuch

     

Kontakt
Bei medizinischen Fragen (z.B. zur Medikamenteneinnahme)

Wenden Sie sich bitte an die angegebene Kontaktstelle auf dem vorläufigen Entlassbrief bzw. an Ihren behandelnden Arzt bzw. behandelnde Ärztin im Krankenhaus.

Allgemeine Fragen zum Entlassmanagement und zur Versorgung nach Ihrem Klinikaufenthalt durch externe Dienstleister

Sie können uns zu den angegebenen Zeiten unter folgender, zentraler Telefonnummer erreichen:

Tel: +49 89 4140 - 7730

Mo. bis Fr: 09:00 - 19:00 Uhr

Sa. und So: 10:00 - 14:00 Uhr

Sie können sich an die zuständigen Sozialdienstmitarbeitende für Ihre Station wenden. Die Kontaktdaten und Zuständigkeiten finden Sie in dieser Übersicht.

Es kann sein, dass sich unsere Mitarbeitenden gerade im Gespräch befinden. Probieren Sie es zu einem anderen Zeitpunkt wieder, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und warten auf Ihren Rückruf oder wenden Sie sich bei fehlender Rückmeldung an: entlassmanagement@mri.tum.de. Ihre E-Mail wird dem zuständigen Mitarbeitenden zeitnah weitergeleitet.

Fragen und Antworten
Wo erhalte ich mein Rezept?

Ein Arzneimittelrezept erhalten Sie bei Entlassung auf Ihrer Station. Dieses ist drei Werktage gültig und muss in diesem Zeitraum in einer Apotheke eingelöst werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nur die kleinste Packungsgröße zur Überbrückung verordnen können. Für die weitere Verordnung suchen Sie bitte Ihren Hausarzt*in auf. 

Wo erhalte ich meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Für die Dauer Ihres Aufenthalts am Klinikum erhalten Sie eine Liegebescheinigung durch Ihre Station. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten Sie am Entlasstag für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen. Sollten Sie darüber hinaus eine Folgebescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren weiterbehandelnden Arzt*in.

Wo kann ich Befunde anfragen oder medizinische Informationen bei Unklarheiten erhalten?

Bitte wenden Sie sich hier an Ihre behandelnde Station bzw. an die Kontaktdaten in Ihrem vorläufigen Entlassbrief.

Wo erhalte ich meinen Medikamentenplan?

Diesen erhalten Sie bei Ihrer Entlassung auf der Station gemeinsam mit Ihren Entlassunterlagen (Entlassbrief, Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, etc.).

Wo kann ich mich über den aktuellen Stand meiner Reha informieren?

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sozialdienstmitarbeiter*in. Die Kontaktdaten und Zuständigkeiten finden Sie in folgender Übersicht.

Erhalte ich am Entlasstag einen Krankentransport nach Hause oder in die Rehabilitationseinrichtung?

Wenn es medizinisch notwendig ist, organisiert Ihre Station eine Krankenfahrt bzw. -transport für Sie. Ohne eine medizinische Indikation ist es uns leider nicht möglich, Ihnen einen solchen zu organisieren. Bitte sprechen Sie sich in diesem Fall mit Ihren Angehörigen ab, damit diese Sie am Entlasstag abholen können. 

Sollten Sie direkt in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt werden, benötigen wir von Ihrer Krankenkasse eine vorher beantragte Kostenübernahmeerklärung, um einen Krankentransport für Sie organisieren zu dürfen.