Anästhesietechnische Assistenten (ATA)

Die Ausbildung erfolgt nach dem am 01.01.2022 in Kraft getretenen Gesetz über den Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin und des Anästhesietechnischen Assistenten und über den Beruf der Operationstechnischen Assistentin und des Operationstechnischen Assistenten.

Ausbildungsziel
  • Assistenz bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbetreuung der Narkose in den unterschiedlichen Fachabteilungen
  • Mitarbeit bei der Übernahme und Betreuung schwerstverletzter Patienten im Schockraum und den hausinternen Notfallteams
  • fachgerechte Betreuung der Patienten im Aufwachraum
  • selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe in der Anästhesie und ihrer Einsatzgebiete
Informationen zur Ausbildung
Struktur der Ausbildung
  • Theoretischer Unterricht: Mindestens 2100 Stunden in Unterrichtsblöcken in der ATA-Schule
  • Inhalte der theoretischen Ausbildung: Kompetenzerwerb in Hygiene und Mikrobiologie, allgemeine und spezielle Anästhesie, Anatomie und Physiologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre, Grundlagen der Chirurgie, Grundlagen der Krankenpflege, Psychologie, Soziologie und Pädagogik, Arzneimittellehre, Berufs- und Gesetzeskunde, Organisation und Dokumentation, Krankenhausbetriebslehre
  • Praktische Ausbildung: Mindestens 2500 Stunden in den Einsatzorten
  • Pflichteinsätze: Anästhesie in der Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie oder Orthopädie, Gynäkologie oder Urologie, Aufwacheinheiten
  • Wahlpflichteinsätze: Anästhesie in der Gefäßchirurgie, Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Plastische und Wiederherstellungschirurgie, Thorax-Chirurgie, Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie, Augenchirurgie
  • Pflichteinsätze in weiteren Funktions- und Versorgungsbereichen: Pflegepraktikum, zentrale Sterilgutversorgung, Operationsdienst, Schmerzdienst, Notaufnahme und Ambulanz,  interventionelle Funktionseinheiten (Endoskopie, Katheterlabore…)
  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Mittleren Schulabschluss oder eine gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit
    • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    • einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlichen geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis der Schulbildung oder Berufsausbildung (Kopie)
  • Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise (Kopie)
  •  Bescheinigung von Praktika in Anästhesie/Pflegedienst
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
Abschlussprüfung
  • Praktische Prüfung
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung