Generalistische Pflegeausbildung Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einem einzigen Ausbildungsgang – die neue, sogenannte „generalistische“ Pflegeausbildung umfasst die qualifizierte Pflege von Menschen aller Altersstufen, vom Säugling bis zum alten Menschen. Nach erfolgreicher Ausbildung haben Sie die Wahl: Ihnen stehen die Arbeitsbereiche der stationären Akutpflege und Funktionsbereiche im Krankenhaus, die stationäre Langzeitpflege im Seniorenheim, die ambulanten Pflege, Kinderkliniken und Psychiatrische Fachkliniken offen.

Generalisierte Pflegeausbildung

Am Universitätsklinikum rechts der Isar bieten wir die generalistische Pflegeausbildung zum Pflegefachmann/-frau in Kooperation mit ausgewählten Berufsfachschulen als Partner an.

Die Ausbildung beginnt jährlich im September und dauert drei Jahre. Sie schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Bewerbungsschluss für das Aufnahmejahr ist Anfang Juli. Ab Oktober nehmen wir Bewerbungen für das kommende Ausbildungsjahr entgegen.

 

Die theoretische Ausbildung (2100 Stunden) findet in einer der nachfolgend genannten Berufsfachschulen statt, abwechselnd mit den praktischen Einsätzen am Klinikum rechts der Isar. Das Klinikum rechts der Isar ist Träger der praktischen Ausbildung. Zusätzlich der Einsätze am Klinikum werden Sie auch in der ambulanten Pflege im häuslichen Bereich, in Fachkliniken für Psychiatrie und in der Langzeitpflege eingesetzt. Die praktische Ausbildung erfolgt anhand eines Ausbildungsplanes (2500 Stunden).

Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung

Start der generalisierten Pflegeausbildung ist jährlich im September. Zugangsvoraussetzungen sind eine persönliche und gesundheitliche Eignung sowie ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder PflegefachhelferIn (Alten- oder Krankenpflege). 

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Abschlusszeugnis der Schule oder Berufsbildung
  • Evtl. Nachweis über absolvierte Praktika

Bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zusätzlich

  • Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
  • Zeugnisse müssen von der Zeugnisanerkennungsstelle genehmigt werden
  • Sprachzertifikat Deutsch B2