Jede Patientin und jeder Patient hat bei uns am Klinikum die Möglichkeit, Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Auf Ihren Wunsch können Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, durch den Chefarzt bzw. die Chefärztin behandelt werden oder eine Begleitperson mitbringen. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Wahlleistungen finden Sie unter den unten aufgeführten Überschriften. Die Leistungen können Sie bei Ihrer stationären Aufnahme in der Patientenaufnahme vertraglich vereinbaren. Dort erhalten Sie auch eine Wahlleistungsvereinbarung. Sollten Sie sich diese bereits vor Ihrem Aufenthalt am Klinikum durchlesen wollen, können Sie sich das Dokument unter dem folgenden Link herunterladen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Leistungen von Ihrer Kasse übernommen werden, prüfen Sie bitte rechtzeitig, welche Kosten Ihre private Krankenversicherung/ Zusatzversicherung oder Beihilfe deckt.
Zu einer raschen Genesung trägt neben einer guten medizinischen Behandlung auch ein gutes Wohlbefinden bei. In unserem Haus erfolgt eine standardmäßige Unterbringung im Mehrbettzimmer. Sie haben die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch, in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht zu werden. Die Kosten pro Belegungstag belaufen sich auf:
- ein Einbettzimmer 66,40€ / 73,81€ (Regelleistungsstation / Komfortstation)
- ein Zweibettzimmer 24,90€ / 32,31€ (Regelleistungsstation / Komfortstation)
Die Wahlleistung wird Ihnen natürlich nur in Rechnung gestellt, wenn Sie diese auch in Anspruch nehmen konnten.
Selbstverständlich versuchen wir jederzeit den Wünschen unserer Patienten nachzukommen. Da die medizinische Versorgung aller zu behandelnden Personen allerdings Vorrang hat, bitten wir Sie zu beachten, dass wir Ihnen ein Ein- oder Zweibettzimmer nur zur Verfügung stellen können, wenn eine freie Kapazität in der Kategorie und auf der Station vorhanden ist. Je nach medizinischen Fachbereich kann es zu unterschiedlichen Bettenauslastungen kommen.
An unserem Klinikum erhält jede Patientin bzw. jeder Patient die Behandlung, die medizinisch notwendig ist. Wenn Sie Wert darauf legen, von einem Arzt oder einer Ärztin Ihrer Wahl behandelt zu werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Chefarztbehandlung oder bei Verhinderung durch einen Stellvertreter vertraglich zu vereinbaren. Die vereinbarte Chefarzt-Behandlung ist für alle Kliniken/ Einrichtungen, die im Rahmen Ihrer Behandlung mitwirken, gültig.
Die erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte/ Zahnärzte (GOÄ/ GOZ) abgerechnet.
Als Patientin oder Patient hat man oftmals gerne seine nahestehenden Angehörigen/ Bezugsperson bei sich, wenn es einem schlecht geht. Aus diesem Grund haben Sie bei uns am Klinikum die Möglichkeit eine Begleitperson mitzubringen.
Die Kosten für eine Begleitperson belaufen sich auf 80,00€ pro Belegungstag inklusive Verpflegung.
Bei einer medizinisch notwendigen Begleitperson (beispielsweise bei Kindern unter 7 Jahren oder Menschen mit geistiger/körperlicher Behinderung) übernimmt im Regelfall Ihre Krankenkasse die Kosten (ggf. mit Eigenbeteiligung).
Unser ärztliches Personal kann für die Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen eine Bescheinigung ausstellen. Diese müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um die Kostenübernahme für die Begleitperson zu beantragen. Die Entscheidung über Ihren Antrag obliegt allein Ihrer Kasse.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir die Unterbringung einer Begleitperson nur unter der Voraussetzung anbieten können, dass wir das Bett nicht zur Versorgung anderer Patienten benötigen.